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Quell Bildungskonzepte
Rotenburg

Lehrgang zum Unternehmerschein - Taxi- und Mietwagengewerbe

5-tägiger Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung

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Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung

  • Wer sich im Taxen- und Mietwagengewerbe selbstständig machen möchte, muss unter anderem eine fachliche Eignung nachweisen.
  • Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf eine zweistündige schriftliche und mündliche Prüfung vor der zuständigen IHK vor.
  • Modernste Lerntechniken und Lernsysteme erleben und dadurch optimal vorbereiten lassen!

Termine

25. - 29. November 2024      von 08:00 - 16:00 Uhr

Standort

Harburger Str. 90
27356 Rotenburg

Kosten

649,00 € Kursgebühr          69,00 € Lehrmaterial

Informationen

Für wen ist der Lehrgang?

Zielgruppe:

- Alle, die sich auf die Prüfung gem. PBefG vorbereiten wollen.

- Unternehmersöhne und -töchter, Geschäftsführer, leitende Angestellte, die den Nachweis der Fachkundeprüfung führen müssen.

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Inhalte

Folgende Themenbereiche werden geschult:

- Berufsbezogenes Recht

- Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs

- Fahrzeugkostenkalkulation

- Straßenverkehrssicherheit

- Technische Normen und technischer Betrieb

- Grenzüberschreitender Taxi-/Mietwagenverkehr

Struktur und Bewertung der Prüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

  • Prüfungsdauer

    Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je einer Stunde und einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung.
  • Die Prüfung ist in folgende Prüfungsteile gegliedert:

    Teil schriftliche Fragen
    (Multiple-Choice und offene Fragen mit direkter Antwort), 1 Stunde, maximal 60 Punkte können erreicht werden, mindestens 30 Punkte müssen erreicht werden

    Teil schriftliche Übungen/Fallstudie
    (verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben) 1 Stunde, maximal 52,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 26,25 Punkte müssen erreicht werden.

    Gegebenenfalls mündliche Prüfung
    30 Minuten, maximal 37,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 18,75 Punkte müssen erreicht werden.
  • Punktzahlen

    In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl von 150 Punkten (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet.

Lass dich jetzt unverbindlich und kostenlos von uns beraten.

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